Hemmung stufenaufstieg elternzeit

Elternzeit / 14.1 Behandlung der Elternzeit im TVöD-Arbeitsverhältnis

Der Stufenaufstieg im TVöD knüpfe an den Erfahrungsgewinn im aktiven Arbeitsverhältnis an und während der Elternzeit werde schließlich keine zusätzliche . Auch der Stufenrückfall und der Verlust der in der alten Entgeltgruppe und -stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe aufgrund einer Höhergruppierung sind lediglich die Folge dieser Hemmung und daher mit höherrangigem Recht vereinbar. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom Auf die Berufung der Klägerin wird — unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen — das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom Januar nach der Entgeltgruppe 9a Stufe 4 TVöD VKA zuzüglich des Garantiebetrags in Höhe von 92,22 Euro sowie ab 1. Februar nach der Entgeltgruppe 9a Stufe 4 TVöD VKA zuzüglich des Garantiebetrags in Höhe von 94,39 Euro, höchstens jeweils jedoch mit dem Tabellenentgelt der Stufe 5 der Entgeltgruppe 9b TVöD VKA ,. März nach der Entgeltgruppe 9b Stufe 5 TVöD VKA. Mai und ab Juni ,. Juni Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.


Elternzeit ist nicht auf Stufenlaufzeit anrechenbar

Der Stufenaufstieg im TVöD knüpft in rechtlich zulässiger Weise an den Erfahrungsgewinn im aktiven Arbeitsverhältnis an. Bereits deswegen führt die Hemmung der Stufenlaufzeit für die . BAG, Urteil vom Auch der Stufenrückfall und der Verlust der in der alten Entgeltgruppe und -stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe aufgrund einer Höhergruppierung sind lediglich die Folge dieser Hemmung und daher mit höherrangigem Recht vereinbar. Die Parteien streiten über die Stufenzuordnung der Klägerin in der Entgeltgruppe 9b TVöD VKA im Zeitraum bis vor dem Hintergrund in Anspruch genommener Elternzeiten. Die Klägerin ist seit März beim Beklagten als Sachbearbeiterin Leistungsgewährung SGB II beschäftigt. Der TVöD -VKA findet auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. In der Zeit vom Wegen der damit verbundenen Hemmung der Stufenlaufzeit befand sie sich am 1. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum TVöD -VKA zum 1. Aufgrund eines Antrages der Klägerin auf Höhergruppierung im Rahmen der neuen Entgeltordnung gruppierte der Beklagte die Klägerin rückwirkend ab dem 1. Er ordnete sie darin der Stufe 3 zu, weil er von einer Höhergruppierung ausging.

  • Hemmung stufenaufstieg elternzeit

  • Stufenlaufzeit: Folgen der Elternzeit für tarifliche Höhergruppierung

    Die Hemmung der Stufenlaufzeit durch § 17 Abs. 3 Satz 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-AT) während der Inanspruchnahme von Elternzeit verstößt nicht . Wie das BAG nun bestätigt, handelt es sich dabei weder um eine Diskriminierung wegen des Geschlechts noch um eine unzulässige Benachteiligung von Arbeitnehmern in Elternzeit. Das Bundesarbeitsgericht BAG hat die Klage einer Beschäftigten abgewiesen, soweit es dieser um die Anrechnung von Zeiten der Elternzeit auf ihre Stufenlaufzeit ging. Ihre Tätigkeit übt sie seit dem 1. Zum 1. Vor dem BAG stritten die Parteien darum, in welche Stufe die Beschäftigte ab dem 1. Denn die Arbeitnehmerin befand sich in Elternzeit vom:. Bei einer vergleichenden Betrachtung wird deutlich, dass die Arbeitnehmerin im konkreten Fall auf Grund der gehemmten Stufenlaufzeit während der Elternzeiten also erst 5 Jahre und 2 Monate später die Stufe 5 in der Entgeltgruppe 9b erreichen konnte. Eine mittelbare Diskriminierung liegt nach Auffassung des BAG nicht vor, weil es an einer Vergleichbarkeit zwischen den aktiven Beschäftigten und den Beschäftigten in Elternzeit fehlt. Bereits deswegen führt die Hemmung der Stufenlaufzeit für die Dauer der Elternzeit nicht zu einer mittelbaren Diskriminierung. Während der Zeit, in der das Arbeitsverhältnis unter Suspendierung der beiderseitigen Hauptpflichten ruht, wird im Unterschied zur aktiven Tätigkeit keine Berufserfahrung gewonnen.

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    Auswirkungen der Elternzeit auf Stufenlaufzeit im TVöD.

    Die Hemmung der Stufenlaufzeit bei Inanspruchnahme von Elternzeit durch § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD-AT entfaltet weder unmittelbar noch mittelbar geschlechtsdiskriminierende . .


    Auswirkungen der Elternzeit auf Stufenlaufzeit im TVöD

    Die Hemmung der Stufenlaufzeit im TVöD durch die Inanspruchnahme einer Elternzeit von bis zu fünf Jahren ist rechtmäßig und stellt keine Diskriminierung wegen des Geschlechts dar (BAG, . .





      Jetzt nachlesen Tv-l jahressonderzahlung nach elternzeit: Anspruch auf die Jahressonderzahlung haben nach § 20 Abs. 1 nur Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen. Dabei kommt es allein auf den rechtlichen Bestand des .

      Mehr erfahren Tvöd berechnung jahressonderzahlung bei elternzeit: § 20 Abs. 3 Satz 4 TV-L: In den Fällen, in denen im Kalenderjahr der Geburt des Kindes während des Bemessungszeitraums eine elterngeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung .

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